Mietrecht: Anspruch des Mieters auf Auszahlung der Mietkaution PDF Drucken E-Mail
Amtsgericht-Urteile
Samstag, 24. Januar 2009
Urteil des Amtsgerichts Neukölln vom 10.02.2005

Az.: 3 C 399/04

Entscheidungsinhalt:

Anspruch des Mieters auf Auszahlung der Mietkaution bei Beendigung des Mietverhältnisses auch gegenüber dem neuen Eigentümer.

Zu den Erläuterungen:

Für Wohnungen, die nach dem Stichtag  01.09.2001 verkauft wurden, ist der neue Eigentümer dem Mieter gegenüber zur Kautionsrückzahlung verpflichtet, auch wenn er sie vom früheren Eigentümer nicht erhalten hat.

Bei Wohnungen, die vor diesem Stichtag verkauft wurden, kann der neue Eigentümer einwenden, dass er die Kaution nie erhalten hat., insoweit muss er aber seine Behauptung beweisen.

Die Auszahlung erfolgt, wenn feststeht, dass der Mieter nicht zu Nachzahlungen oder Schadensersatz verpflichtet ist. Im Regelfall ist dem neuen Eigentümer für die Überprüfung ein Zeitraum von 6 Monaten zuzugestehen.


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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 30. Januar 2009 )
 
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