| Mietrecht: Anspruch des Mieters auf Auszahlung der Mietkaution |
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| Amtsgericht-Urteile | |
| Samstag, 24. Januar 2009 | |
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Urteil des Amtsgerichts Neukölln vom 10.02.2005 Az.: 3 C 399/04 Entscheidungsinhalt: Anspruch des Mieters auf Auszahlung der Mietkaution bei Beendigung des Mietverhältnisses auch gegenüber dem neuen Eigentümer. Zu den Erläuterungen: Für Wohnungen, die nach dem Stichtag 01.09.2001 verkauft wurden, ist der neue Eigentümer dem Mieter gegenüber zur Kautionsrückzahlung verpflichtet, auch wenn er sie vom früheren Eigentümer nicht erhalten hat. Bei Wohnungen, die vor diesem Stichtag verkauft wurden, kann der neue Eigentümer einwenden, dass er die Kaution nie erhalten hat., insoweit muss er aber seine Behauptung beweisen. Die Auszahlung erfolgt, wenn feststeht, dass der Mieter nicht zu Nachzahlungen oder Schadensersatz verpflichtet ist. Im Regelfall ist dem neuen Eigentümer für die Überprüfung ein Zeitraum von 6 Monaten zuzugestehen. Disclaimer: Diese Veröffentlichung stellt weder eine Rechtsauskunft noch kann die Gewährleistung übernommen werden, dass die Beiträge in jedem Detail der derzeit gültigen Rechtssprechung entsprechen. Der Beitrag dient lediglich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit im rechtlichen Sinne. Eine Rechtsauskunft darf nur durch eine juristisch ausgebildete Person erfolgen. Die Redaktion bemüht sich, vor allem die aktuelle Rechtssprechung zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann es aber vorkommen, dass rechtliche Fragen von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt sind oder unterschiedliche Rechtsauffassungen zu einem Thema bestehen. Aufsätze, Kommentare und Stellungsnahmen von juristisch ausgebildeten Personen werden von der Redaktion als solche gekennzeichnet. |
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| Letzte Aktualisierung ( Freitag, 30. Januar 2009 ) | |
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