| Zwischenablesung des Heizkostenzählers nach Auszug |
|
|
|
| Donnerstag, 14. Mai 2009 | |
|
Der Mieter darf den Nachzahlungsbetrag für Heizkosten um 15 Prozent kürzen, wenn der Vermieter nach dem Auszug des Mieters keine Zwischenablesung des Heizkostenzählers mit verbrauchsgemäßer Abrechnung veranlasst hat.
Disclaimer:
Diese Veröffentlichung stellt weder eine Rechtsauskunft noch kann die Gewährleistung übernommen werden, dass die Beiträge in jedem Detail der derzeit gültigen Rechtssprechung entsprechen. Der Beitrag dient lediglich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit im rechtlichen Sinne. Eine Rechtsauskunft darf nur durch eine juristisch ausgebildete Person erfolgen. Die Redaktion bemüht sich, vor allem die aktuelle Rechtssprechung zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann es aber vorkommen, dass rechtliche Fragen von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt sind oder unterschiedliche Rechtsauffassungen zu einem Thema bestehen. Aufsätze, Kommentare und Stellungsnahmen von juristisch ausgebildeten Personen werden von der Redaktion als solche gekennzeichnet.
|
|
| Letzte Aktualisierung ( Montag, 25. Mai 2009 ) |
| < zurück |
|---|









