Zwischenablesung des Heizkostenzählers nach Auszug PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 14. Mai 2009

Der Mieter darf den Nachzahlungsbetrag für Heizkosten um 15 Prozent kürzen, wenn der Vermieter nach dem Auszug des Mieters keine Zwischenablesung des Heizkostenzählers mit verbrauchsgemäßer Abrechnung veranlasst hat.

So entschied das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zugunsten eines Mieters, der nach seinem Auszug kurz nach einer neu begonnenen Abrechungsperiode diese 15 Prozent abzog. Da der Vermieter nur die vorgeschriebene Zwischenablesung für jede Periode durchführen ließ und keine zusätzliche Ablesung für den kurzen Zeitraum zwischen Beginn der neuen Abrechnungsperiode und dem Zeitpunkt des Auszugs veranlasste, war das Vorgehen des Mieters zulässig.

Urteil des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg, Az. 6 C 68/08



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Letzte Aktualisierung ( Montag, 25. Mai 2009 )
 
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