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BERATUNG
Samstag, 24. Januar 2009
Bundesfinanzhof: Absetzbarkeit von negativen Einkünften aus Vermietung verbessert

Der BFH kommt damit Eigentümern von Schrottimmobilien entgegen.

schrottimmob-2.jpgMit seiner Entscheidung vom 10.05.2006, Az.: IX R 35/05 hat der Bundesfinanzhof die steuerlichen Möglichkeiten von Immobilieneignern verbessert, die aus der Vermietung ihres Wohnungseigentums Verluste erzielen – ohne dass in baldiger Zukunft mit Überschüssen gerechnet werden kann.

In dieser Situation finden sich insbesondere Erwerber wieder, die Wohnungseigentum über Mieteinnahmen finanzieren wollten. Die Mieteinnahmen decken die laufenden Belastungen zwar, die Erwerber stellen aber fest, dass Ihre Immobilie schlecht, gar nicht oder nur zu Preisen vermietbar ist, durch die nicht einmal die monatlichen Belastungen abgefangen werden können. Ein Verkauf der Immobilie kommt deshalb nicht in Frage, weil dies zu einem erheblichen Veräußerungsverlust führen würde.

Der Bundesfinanzhof hat mit dieser Entscheidung die steuerliche Absetzbarkeit von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 I Nr. 6 ESTG) auch für den Fall anerkannt, wenn in absehbarer Zeit nicht mit positiven Einkünften gerechnet werden kann.

Damit ist der Bundesfinanzhof von seiner früheren Rechtsprechung abgerückt (exemplarisch: BFH vom 30.09.1997,Az.: IX R 80/94), wonach die steuerliche Anerkennung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung versagt wurde, wenn in der Zukunft nicht mit einem Einnahmenüberschuss gerechnet werden kann. Für diese Fälle wurde die für die steuerliche Anerkennung notwendige Gewinnerzielungsabsicht verneint.

- red -


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Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 25. Januar 2009 )
 
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