| Schrottimmobilien: Worauf warten? (Kommentar) |
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| BERATUNG | |
| Samstag, 24. Januar 2009 | |
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In sehr vielen Fällen existiert für Schrottimmobilien-Betroffene heute ein finanzielles Desaster.
Was tun? Immer wieder Hoffen Jeder Verkündungstermin eines neuen, weiteren Gerichtsurteils wird - hoffentlich positiv - sehnsüchtig erwartet. Aber mal ehrlich: Selbst wenn der oberste Richter in einem Falle für den Betroffenen positiv entscheidet, dieser seine Wohnung an die Bank abgeben kann und von seinen Darlehenverpflichtungen komplett befreit würde - würde dann die Bank allen anderen gleichermaßen Betroffenen das gleiche Vorgehen sofort einräumen? Und was würden andere Banken tun, die von sich sagen, solche Fallkonstellationen gäbe es bei Ihnen nicht? Es könnte sein, dass jeder, der in diesem positiv geschilderten Falle gleiches Recht "erhalten" möchte, mit seiner Bank dann auch vor Gericht gehen muss. Würde eine Bank nämlich allen gleich oder ähnlich betroffenen Kunden die Darlehensschulden erlassen, so könnten einige Banken wirtschaftlich stark in Schieflage geraten. Auch würde diese wohl eine Sogwelle weiterer Kundenansprüche befürchten - Anleger dagegen könnten ihre Gelder abziehen oder erst gar nicht bei dieser Bank anlegen. Aktionäre würden vergleichbar reagieren: Für die Bank aus deren Sicht also der Super-Gau!
Anderes Fallbeispiel: Der Betroffene geht vor Gericht, dieses sieht durchaus Ansätze gegen die Bank, schlägt aber einen Vergleich vor: z.B. 50/50-Teilung der nach Verkauf der Eigentumswohnung verbleibenden Schulden. Was nun? Den Vorschlag annehmen, obwohl vielleicht nur 20% aufgebracht werden können? Und die Kosten des Rechtsstreites? Fazit: Gerichtsverfahren sind in den Schrottimmobilien-Fällen sehr wichtig - in einigen Fällen für das Verhalten von Banken gar bahnbrechend gewesen. Aber bahnbrechend kann es für das Verhalten der Banken auch sein, einen Rechtsstreit durch frühzeitige Vergleichsbereitschaft zu vermeiden. Ihren persönlichen finanziellen Genickbruch könnten womöglich viele wirtschaftlich notleidende Schrottimmobilien-Betroffene vermeiden, wenn sie gemeinsam mit ihrem Berater frühzeitig das Gespräch mit der Bank - und zwar persönlich - suchen. Vielleicht ist der Spatz in der Hand schließlich sogar größer, als die Taube auf dem Dach. Thomas Kerscher, Herausgeber und Geschäftsführender Gesellschafter des idbm - Privat-Institut der Bankmediation KG, Mering - Dresden Disclaimer: Diese Veröffentlichung stellt weder eine Rechtsauskunft noch kann die Gewährleistung übernommen werden, dass die Beiträge in jedem Detail der derzeit gültigen Rechtssprechung entsprechen. Der Beitrag dient lediglich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit im rechtlichen Sinne. Eine Rechtsauskunft darf nur durch eine juristisch ausgebildete Person erfolgen. Die Redaktion bemüht sich, die vor allem die aktuelle Rechtssprechung zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann es aber vorkommen, dass rechtliche Fragen von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt sind oder unterschiedliche Rechtsauffassungen zu einem Thema bestehen. Aufsätze, Kommentare und Stellungsnahmen von juristisch ausgebildeten Personen werden von der Redaktion als solche gekennzeichnet. |
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| Letzte Aktualisierung ( Freitag, 30. Januar 2009 ) | |
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