Schrottimmobilien: Worauf warten? (Kommentar) PDF Drucken E-Mail
BERATUNG
Samstag, 24. Januar 2009

In sehr vielen Fällen existiert für Schrottimmobilien-Betroffene heute ein finanzielles Desaster.

Betroffene von Schrottimmobilien-Finanzierungen sind arm dran: Mit dem Versprechen von großem Wertzuwachs, hohen Steuervorteilen und "sicherem" Investment wurden Sie von Vermittlern geködert, für ihren Ruhezustand vorzusorgen. In sehr vielen Fällen, mehrheitlich in den 90er Jahren abgeschlossen, existiert für die Geschädigten heute ein finanzielles Desaster:schrottimmob-2.jpg

Die finanzierte Wohnung, damals wohl schon viel zu teuer erworben, ist oft nur noch einen Bruchteil des Kaufpreises wert. Noch dazu ist das Bankdarlehen bisher kaum getilgt und die Mieteinnahmen sind zusammen geschrumpft oder bleiben ganz aus. Vielfach steht der Eintritt in den Ruhestand in den nächsten 10 - 15 Jahren bevor, die Reserven sind aber aufgebraucht und die Insolvenz droht.

Was tun?

Den Vermittler oder den Bauträger verklagen? - Mittlerweile oft pleite oder nicht mehr auffindbar. Den Rechtsstreit mit der Bank führen? - Dauert Jahre, Kosten bis in die Zehntausende, häufig keine Rechtschutzversicherung, Ausgang vor Gericht ungewiss! Und vor allem: Die Nerven! Insolvenz anmelden? - Die psychische Belastung! Und: Wie reagiert der Arbeitgeber, wenn er davon erfährt?

Immer wieder Hoffen

Jeder Verkündungstermin eines neuen, weiteren Gerichtsurteils wird - hoffentlich positiv - sehnsüchtig erwartet. Aber mal ehrlich: Selbst wenn der oberste Richter in einem Falle für den Betroffenen positiv entscheidet, dieser seine Wohnung an die Bank abgeben kann und von seinen Darlehenverpflichtungen komplett befreit würde - würde dann die Bank allen anderen gleichermaßen Betroffenen das gleiche Vorgehen sofort einräumen? Und was würden andere Banken tun, die von sich sagen, solche Fallkonstellationen gäbe es bei Ihnen nicht?

Es könnte sein, dass jeder, der in diesem positiv geschilderten Falle gleiches Recht "erhalten" möchte, mit seiner Bank dann auch vor Gericht gehen muss. Würde eine Bank nämlich allen gleich oder ähnlich betroffenen Kunden die Darlehensschulden erlassen, so könnten einige Banken wirtschaftlich stark in Schieflage geraten. Auch würde diese wohl eine Sogwelle weiterer Kundenansprüche befürchten - Anleger dagegen könnten ihre Gelder abziehen oder erst gar nicht bei dieser Bank anlegen. Aktionäre würden vergleichbar reagieren: Für die Bank aus deren Sicht also der Super-Gau!

Anderes Fallbeispiel: Der Betroffene geht vor Gericht, dieses sieht durchaus Ansätze gegen die Bank, schlägt aber einen Vergleich vor: z.B. 50/50-Teilung der nach Verkauf der Eigentumswohnung verbleibenden Schulden. Was nun? Den Vorschlag annehmen, obwohl vielleicht nur 20% aufgebracht werden können? Und die Kosten des Rechtsstreites?

Oft schon zeigten sich Banken zu Vergleichen bereit, bevor erst ein Rechtsstreit geführt werden muss - auch gerade unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Notlage des Betroffenen. Das ist eigentlich recht leicht herauszufinden: Einfach vorsichtig rantasten an die Bank!

Fazit:

Gerichtsverfahren sind in den Schrottimmobilien-Fällen sehr wichtig - in einigen Fällen für das Verhalten von Banken gar bahnbrechend gewesen. Aber bahnbrechend kann es für das Verhalten der Banken auch sein, einen Rechtsstreit durch frühzeitige Vergleichsbereitschaft zu vermeiden. Ihren persönlichen finanziellen Genickbruch könnten womöglich viele wirtschaftlich notleidende Schrottimmobilien-Betroffene vermeiden, wenn sie gemeinsam mit ihrem Berater frühzeitig das Gespräch mit der Bank - und zwar persönlich - suchen.

Vielleicht ist der Spatz in der Hand schließlich sogar größer, als die Taube auf dem Dach.

Thomas Kerscher, Herausgeber und Geschäftsführender Gesellschafter des idbm - Privat-Institut der Bankmediation KG, Mering - Dresden


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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 30. Januar 2009 )
 
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