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Verluste aus Vermietung oder Verpachtung von unbebauten Grundstücken nicht von der Steuer absetzbar |
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Donnerstag, 26. März 2009 |
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Urteil des BFH vom 26.11.2008
Az.: IX R 67/07
Entscheidungsinhalt:
Die Einkünfteerzielungsabsicht § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist grundstücksbezogen zu prüfen.
Zu den Erläuterungen:
Der Tatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist für jede Immobilie gesondert zu prüfen. Werden aufgrund eines einheitlichen Mietvertrags ein bebautes zusammen mit einem unbebauten Grundstück vermietet, so fehlt bei dem unbebauten Grundstück die Einkünfteerzielungsabsicht. Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats zur dauerhaften Vermietung/Verpachtung von unbebautem Grundbesitz. Ergänzung zum Urteil vom 28.11.2007, Az. IX R 9/06.
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 26. März 2009 )
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