BGH: Versorgungssperre nach beendetem Mietverhältnis PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 18. Juni 2009

Urteil des BGH vom 06.05.2009

Versorgungssperre nach beendetem Mietverhältnis (XII ZR 137/07)

Entscheidungsinhalt:

Darf der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses Heizung und Strom abstellen, sobald der Mieter zur Räumung verpflichtet ist?

Zu den Erläuterungen:

Dem Vermieter steht es zu, die Versorgung mit Strom und Heizung abzustellen, sobald der Mieter zur Räumung verpflichtet ist. Anderenfalls würde ihm gegebenenfalls ökonomischer Schaden drohen, sollte er vom Vermieter für die Belieferung  kein Entgelt mehr erhalten.

Dies ist darum möglich, weil der gesetzliche Besitzschutz laut gegenwärtiger Meinung der Gerichte nicht auf die Einstellung von Leistungen anwendbar ist. Die Fortsetzung von Versorgungsleistungen muss nur dann gewährleistet werden, sollte dies aus dem Mietvertrag ausdrücklich hervorgehen.


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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 18. Juni 2009 )
 
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