Wegfall des Eigenbedarfsgrundes PDF Drucken E-Mail
Montag, 26. Oktober 2009

Urteil des BGH Urteil vom 09.11.2005

Az.: ZR 339/04


Entscheidungsinhalt:

Eine bis dato umstrittene Frage in Rechtsprechung und Schrift war die Berücksichtigung des Wegfalls des Eigenbedarfsgrundes nach einer darauf gestützten Kündigung. Mit seinem Urteil vom 09.11.2005 hat der Bundesgerichtshof ein klares Statement zu Gunsten der Vermieter abgegeben.

Zu den Erläuterungen:

Im verhandelten Fall handelte es sich um einen Vermieter, welcher der Mieterin seiner Wohnung die Kündigung aussprach, da er die Wohnung für seine Schwiegermutter benötigte. Jedoch verstarb die Schwiegermutter noch bevor die Mieterin die Wohnung geräumt hatte. Der Vermieter teilte ihr dies allerdings nicht mit, worauf die Mieterin nach Räumung der Wohnung ihren Anspruch auf Erstattung der Umzugskosten geltend machen wollte, der ihrer Meinung nach aufgrund einer „nachvertraglichen Treuepflicht“ bestand.

Der Bundesgerichtshof wies die Klage mit der Begründung ab, diese Verpflichtung ende mit dem Ablauf der gesetzlichen Räumungsfrist, welche die Mieterin um zwei Monate überschritten hatte. Der BGH argumentierte, eine nachvertragliche Treuepflicht sei der Verfassung wegen nicht geboten, da die Verfügungsbefugnis nach Ablauf der Räumungsfrist wieder vollständig beim Vermieter läge (Art. 14, GG).

Außerdem würden sonst dem vertragsuntreuen Mieter, sprich dem, der der Räumungspflicht nicht fristgerecht nachkommt, Vorteile gegenüber vertragstreuen Mietern eingeräumt.



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Letzte Aktualisierung ( Montag, 26. Oktober 2009 )
 
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