Darlehensablösung keine kausale Anerkenntnis der Darlehensschuld PDF Drucken E-Mail
Montag, 23. November 2009
Bundesgerichtshof (BGH)
Beschluss vom 03.06.08


Az.: XI ZR 239/07


Entscheidungsinhalt:

Wenn Besitzer einer Schrottimmobilie ein Darlehen durch Umschuldung tilgen, stellt dies noch nicht automatisch ein Anerkenntnis der Darlehensschuld dar.

Zu den Erläuterungen:

Der Bundesgerichtshof urteilte, dass ein kausales Schuldanerkenntnis nur dann vorliege, wenn die Parteien dieses ausdrücklich erklären. Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn die Parteien „ein bestehendes Schuldverhältnis insgesamt oder zumindest in bestimmten Beziehungen dem Streit oder der Ungewissheit“ entziehen möchten und dies auch endgültig festlegen.

Eine bloße Ablösung des Darlehens mache diesen Willen nicht hinreichend deutlich.



Disclaimer:
Diese Veröffentlichung stellt weder eine Rechtsauskunft noch kann die Gewährleistung übernommen werden, dass die Beiträge in jedem Detail der derzeit gültigen Rechtssprechung entsprechen. Der Beitrag dient lediglich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit im rechtlichen Sinne. Eine Rechtsauskunft darf nur durch eine juristisch ausgebildete Person erfolgen. Die Redaktion bemüht sich, vor allem die aktuelle Rechtssprechung zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann es aber vorkommen, dass rechtliche Fragen von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt sind oder unterschiedliche Rechtsauffassungen zu einem Thema bestehen. Aufsätze, Kommentare und Stellungsnahmen von juristisch ausgebildeten Personen werden von der Redaktion als solche gekennzeichnet.

 

 

Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 24. November 2009 )
 
< zurück   weiter >

Suchen

Termine

 

IG-Sitzung Bankdiplomatie in Leipzig (statt Magdeburg) am 31.07.2010 

Thema: Zwischen-/Erkenntnisstand der Interessengemeinschaft ETW Magdeburg, Sachstand Bankdiplomatie
Terminvereinbarung unter 0800/8008044 (gebührenfrei anrufen)
 
Vortrag in Verbraucherzentrale in Dresden am 11.08.2010
Ort: Dresden
Thema: Schrottimmobilie gekauft? - Fehlkauf? - Lösungswege
Referent: Thomas Kerscher
Terminvereinbarung unter 0800/8008044 (gebührenfrei anrufen) oder unter 0351/4593484 (Verbraucherzentrale Dresden)
 
Vortrag in Verbraucherzentrale in Dresden am 10.11.2010
Ort: Dresden
Thema: Schrottimmobilien? Interessengemeinschaft sinnvoll?
Referent: Thomas Kerscher
Terminvereinbarung unter 0800/8008044 (gebührenfrei anrufen) oder unter 0351/4593484 (Verbraucherzentrale Dresden)