Darlehensablösung keine kausale Anerkenntnis der Darlehensschuld PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 24. November 2009
Bundesgerichtshof (BGH)
Beschluss vom 03.06.08


Az.: XI ZR 239/07


Entscheidungsinhalt:

Wenn Besitzer einer Schrottimmobilie ein Darlehen durch Umschuldung tilgen, stellt dies noch nicht automatisch ein Anerkenntnis der Darlehensschuld dar.

Zu den Erläuterungen:

Der Bundesgerichtshof urteilte, dass ein kausales Schuldanerkenntnis nur dann vorliege, wenn die Parteien dieses ausdrücklich erklären. Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn die Parteien „ein bestehendes Schuldverhältnis insgesamt oder zumindest in bestimmten Beziehungen dem Streit oder der Ungewissheit“ entziehen möchten und dies auch endgültig festlegen.

Eine bloße Ablösung des Darlehens mache diesen Willen nicht hinreichend deutlich.



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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 24. November 2009 )
 
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