Eigenbedarf: Anbietpflicht einer Ersatzwohnung PDF Drucken E-Mail
Freitag, 30. Januar 2009
Urteil des BGH vom 04.06.2008

Az.: VIII ZR 292/07


Entscheidungsinhalt:

Wegen Eigenbedarfs kündigende Vermieter müssen dem Mieter lediglich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine Ersatzwohnung anbieten, sofern in diesem Zeitpunkt eine Wohnung zur Verfügung steht.

Zu den Erläuterungen:

Der wegen Eigenbedarfs gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 berechtigt kündigende Vermieter, muss dem Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anbieten.
Eine nachvertragliche Treuepflicht des Vermieters gegenüber dem Mieter, mit dem Inhalt, dass noch eine Anbietpflicht für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses besteht, gibt es nicht.



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