| Inspektion von Elektroleitungen und -anlagen |
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| Donnerstag, 14. Mai 2009 | |
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Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 des BGB ist der Vermieter nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen und -geräte in den Wohnungen seiner Mieter vorzunehmen.
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| Letzte Aktualisierung ( Montag, 25. Mai 2009 ) |
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