| Mietrecht: BGH zu Vorkaufsrecht des Mieters |
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| BGH-Urteile | |
| Samstag, 24. Januar 2009 | |
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BGH Urteil vom 22.06.2007
Az.: V ZR 269/06 Entscheidungsinhalt: Das gesetzliche Vorkaufsrecht des Mieters aus § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB kann nur bei dem ersten Verkauf nach der Umwandlung in Wohnungseigentum ausgeübt werden. Zu den Erläuterungen: Nach der Rechtsprechung des BGH begründet nur der erste Verkauf nach der Umwandlung in Wohnungseigentum ein Vorkaufsrecht des Mieters aus § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dies gilt selbst dann, wenn die Entstehung des Vorkaufsrechts bei dem ersten Verkauf aufgrund gesetzlicher Regelungen, wie beim "Verkauf" im Wege der Zwangsversteigerung, ausgeschlossen ist. Selbiges muss auch dann gelten, wenn ein Vorkaufsrecht wegen § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht entsteht, weil es sich bei dem Käufer um einen Familien- oder Haushaltsangehörigen des Vermieters handelt. Eine Ausweitung des Vorkaufsrechts auf weitere Fälle kommt nicht in Betracht. Vor Rechtsmissbräuchen, wie der Veräußerung an eine nach § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB privilegierte Person zur Ausschaltung des Vorkaufsrechts, schützt § 242 BGB. Disclaimer: Diese Veröffentlichung stellt weder eine Rechtsauskunft noch kann die Gewährleistung übernommen werden, dass die Beiträge in jedem Detail der derzeit gültigen Rechtssprechung entsprechen. Der Beitrag dient lediglich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit im rechtlichen Sinne. Eine Rechtsauskunft darf nur durch eine juristisch ausgebildete Person erfolgen. Die Redaktion bemüht sich, vor allem die aktuelle Rechtssprechung zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann es aber vorkommen, dass rechtliche Fragen von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt sind oder unterschiedliche Rechtsauffassungen zu einem Thema bestehen. Aufsätze, Kommentare und Stellungnahmen von juristisch ausgebildeten Personen werden von der Redaktion als solche gekennzeichnet. |
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| Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 25. Januar 2009 ) | |
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