| Mietrecht: Entscheidend für Mieterhöhungen ist die im Vertrag angegebene Wohnungsgröße |
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| BGH-Urteile | |
| Samstag, 24. Januar 2009 | |
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Urteil des BGH vom 23.05.2007
Az.: VIII ZR 138/06 Entscheidungsinhalt: Beim Streit um Mieterhöhungen ist die im Vertrag angegebene Wohnungsgröße entscheidend. Dies gilt jedoch nur, sofern die Abweichung der Quadratmeterzahl nicht mehr als 10 % beträgt. Zu den Erläuterungen: Bei Abweichungen der tatsächlichen Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche ist eine Mieterhöhung durch den Vermieter nur dann zulässig, wenn die Abweichung mehr als 10 % von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche beträgt. Bei einer Flächenabweichung unter 10 % ist es dem Vermieter zuzumuten, dass an der vertraglich vereinbarten Wohnungsfläche festgehalten wird. Laut BGH ist die im Vertrag genannte Fläche keine unverbindliche Objektbeschreibung, sondern eine rechtsverbindliche Vereinbarung über die Beschaffenheit der Wohnung. Gleiches gilt auch für den umgekehrten Fall, dass die tatsächliche Wohnfläche geringer ist als die vertraglich vereinbarte. Darüber hat der BGH bereits am 07.07.2004, Az. VIII ZR 192/03 entschieden. Disclaimer: Diese Veröffentlichung stellt weder eine Rechtsauskunft noch kann die Gewährleistung übernommen werden, dass die Beiträge in jedem Detail der derzeit gültigen Rechtssprechung entsprechen. Der Beitrag dient lediglich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit im rechtlichen Sinne. Eine Rechtsauskunft darf nur durch eine juristisch ausgebildete Person erfolgen. Die Redaktion bemüht sich, vor allem die aktuelle Rechtssprechung zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann es aber vorkommen, dass rechtliche Fragen von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt sind oder unterschiedliche Rechtsauffassungen zu einem Thema bestehen. Aufsätze, Kommentare und Stellungsnahmen von juristisch ausgebildeten Personen werden von der Redaktion als solche gekennzeichnet. |
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| Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 25. Januar 2009 ) | |
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