Mietrecht: Entscheidend für Mieterhöhungen ist die im Vertrag angegebene Wohnungsgröße PDF Drucken E-Mail
BGH-Urteile
Samstag, 24. Januar 2009
Urteil des BGH vom 23.05.2007

Az.: VIII ZR 138/06

Entscheidungsinhalt:

Beim Streit um Mieterhöhungen ist die im Vertrag angegebene Wohnungsgröße entscheidend. Dies gilt jedoch nur, sofern die Abweichung der Quadratmeterzahl nicht mehr als 10 % beträgt.

Zu den Erläuterungen:

Bei Abweichungen der tatsächlichen Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche ist eine Mieterhöhung durch den Vermieter nur dann zulässig, wenn die Abweichung mehr als 10 % von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche beträgt. Bei einer Flächenabweichung unter 10 % ist es dem Vermieter zuzumuten, dass an der vertraglich vereinbarten Wohnungsfläche festgehalten wird. Laut BGH ist die im Vertrag genannte Fläche keine unverbindliche Objektbeschreibung, sondern eine rechtsverbindliche Vereinbarung über die Beschaffenheit der Wohnung.

Gleiches gilt auch für den umgekehrten Fall, dass die tatsächliche Wohnfläche geringer ist als die vertraglich vereinbarte. Darüber hat der BGH bereits am 07.07.2004, Az. VIII ZR 192/03 entschieden.


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