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Ausübung von Gewerbe in der Mietwohnung |
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Montag, 26. Oktober 2009 |
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Urteil des BGH Urteil vom 14.07.2009
Az.: VIII ZR 165/08
Entscheidungsinhalt:
Der Bundesgerichtshof hat in der Frage, ob ein Vermieter die gewerbliche Nutzung einer Wohnung durch einen Mieter billigen muss, entschieden, dass dies im Regelfall nicht zutrifft.
Zu den Erläuterungen:
Wörtlich hieß es in der Entscheidung, der Vermieter müsse die Ausübung von Gewerbe in der Mietwohnung selbst „mangels entsprechender Vereinbarung, auch ohne ausdrücklichen Vorbehalt“ nicht dulden.
Allerdings sei der Vermieter in manchen Fällen nach Treu und Glaube verpflichtet, dem Mieter eine Genehmigung zur teilgewerblichen Nutzung zu gewähren. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn keine Mitarbeiter in der Wohnung beschäftigt werden. Außerdem sollte die Störung anderer Bewohner durch Besucher kein größeres Ausmaß annehmen, als es bei herkömmlicher Wohnungsnutzung der Fall ist.
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Letzte Aktualisierung ( Montag, 26. Oktober 2009 )
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