| Wer bezahlt das Anwaltshonorar? Hier: Die Beratungshilfe |
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| Beauftragung von Rechtsanwälten | |
| Samstag, 24. Januar 2009 | |
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Die Praxis zeigt, dass Ratsuchende der Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen oftmals mit Vorbehalt begegnen, weil die Kosten für die Inanspruchnahme anwaltlicher Tätigkeit nicht bzw. zu wenig kalkulierbar sind. Fragen und Antworten zur Rechtschutzversicherung, Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe. [Ein Beitrag von Rechtsanwältin Hildegard Schneck, Mering]
Auch wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, bedeutet dies nicht in jedem Fall eine (uneingeschränkte) Kostenübernahme. Nicht immer ist (potentiellen) Mandanten weiterhin geläufig, dass der Staat unter bestimmten Voraussetzungen die Anwaltskosten und gegebenenfalls Gerichtskosten übernimmt, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen.Kostenübernahme durch eine Rechtschutzversicherung, Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe? Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe Wenn keine Rechtschutzverssicherung besteht oder diese für die konkrete Rechtsangelegenheit nicht aufkommt, muss überprüft werden, ob der Mandat aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe hingewiesen werden muss. Die Beratungshilfe: Der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe - für die Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts - ist beim örtlichen Amtsgericht zu stellen. Für den Antrag sind die aktuellen Einkommensbelege, Belege über eventuelles Vermögen, über Ausgaben, insbesondere für Wohn- und Heizungskosten dem zuständigen Rechtspfleger vorzulegen, der anhand einer speziellen Tabelle die finanziellen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe prüft, - des weiteren, inwieweit die Rechtsangelegenheit auch sachlich in den Bereich der Beratungshilfe fällt. Die Gewährung von Beratungshilfe ist immer ausgeschlossen, wenn es eine sogenannte anderweitige Hilfsmöglichkeit gibt: Beispielsweise wird seit letztem Jahr keine oder nur noch sehr zurückhaltend Beratungshilfe gewährt für Insolvenzberatung, da der Ratsuchende die Möglichkeit hat, eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen. Die Bewilligung von Beratungshilfe erfolgt durch Ausstellung des so genannten Berechtigungsscheines und befreit den Mandanten bei Vorlage von der Zahlung der Rechtsanwaltskosten mit Ausnahme einer Gebühr von 10,- Euro, die direkt an den Rechtsanwalt bezahlt wird. Beratungshilfe kann auch der Rechtsanwalt für seinen Mandanten beantragen. Er muss sie beantragen, wenn die anwaltliche Tätigkeit bereits erfolgt ist. Fortsetzung folgt mit folgenden Themen: - Prozeßkostenhilfe - Grundlagen der Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - Höchstrichterliche Weichenstellung für das - früher für Anwälte noch unzulässige - Erfolgshonorar Disclaimer: Diese Veröffentlichung stellt weder eine Rechtsauskunft noch kann die Gewährleistung übernommen werden, dass die Beiträge in jedem Detail der derzeit gültigen Rechtssprechung entsprechen. Der Beitrag dient lediglich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit im rechtlichen Sinne. Eine Rechtsauskunft darf nur durch eine juristisch ausgebildete Person erfolgen. Die Redaktion bemüht sich, vor allem die aktuelle Rechtssprechung zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann es aber vorkommen, dass rechtliche Fragen von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt sind oder unterschiedliche Rechtsauffassungen zu einem Thema bestehen. Aufsätze, Kommentare und Stellungnahmen von juristisch ausgebildeten Personen werden von der Redaktion als solche gekennzeichnet. |
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| Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 25. Januar 2009 ) | |
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Auch wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, bedeutet dies nicht in jedem Fall eine (uneingeschränkte) Kostenübernahme. Nicht immer ist (potentiellen) Mandanten weiterhin geläufig, dass der Staat unter bestimmten Voraussetzungen die Anwaltskosten und gegebenenfalls Gerichtskosten übernimmt, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen.




