Wer bezahlt das Anwaltshonorar? Hier: Die Rechtschutzversicherung PDF Drucken E-Mail
Beauftragung von Rechtsanwälten
Samstag, 24. Januar 2009
Die Praxis zeigt, dass Ratsuchende der Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen oftmals mit Vorbehalt begegnen, weil die Kosten für die Inanspruchnahme anwaltlicher Tätigkeit nicht bzw. zu wenig kalkulierbar sind. Fragen und Antworten zur Rechtschutzversicherung, Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe. [Ein Beitrag von Rechtsanwältin Hildegard Schneck, Mering]

geld-1.jpg Auch wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, bedeutet dies nicht in jedem Fall eine (uneingeschränkte) Kostenübernahme. Nicht immer ist (potentiellen) Mandanten weiterhin geläufig, dass der Staat unter bestimmten Voraussetzungen die Anwaltskosten und gegebenenfalls Gerichtskosten übernimmt, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen.


Kostenübernahme durch eine Rechtschutzversicherung, Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe?
            
Rechtschutzversicherung

Wenn eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen wurde, muss zunächst geklärt werden, inwieweit  das rechtliche Anliegen vom Versicherungsschutz umfasst ist.

Rechtschutzversicherungen gibt es in verschiedenen "Ausprägungen", beispielsweise als reinen Verkehrsrechtsschutz, als Familienrechtschutz, Grundstückrechtschutz, etc. Zusätzlich muss es sich um eine nach den Versicherungsbedingungen (ARB) versicherte Rechtsangelegenheit handeln.

Weiter ist zu beachten, dass Rechtsschutzversicherungsverträge regelmäßig nicht für
"Altfälle" vor Abschluss des Versicherungsvertrages aufkommen und vor der ersten Inanspruchnahme eine Wartezeit einzuhalten ist.

In vielen Rechtschutzversicherungsverträgen ist ein so genannter Selbstbehalt vereinbart, wonach der Versicherungsnehmer auch im Falle der Kostenübernahme einen Teil der Kosten selbst zu tragen hat.

Der Versicherte kann die Kostenübernahme selbst mit der Versicherung klären oder über seinen Anwalt. Der Anwalt kann für die Klärung mit der Rechtsschutzversicherung eigenständige Gebühren verlangen. Dies sollte vorab mit dem Rechtsanwalt geklärt werden.

Ebenso muß abgesprochen sein, ob der Anwalt unabhängig von der Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung tätig werden soll. Nur in diesem Fall kann bei einer ablehnenden Entscheidung der Rechtschutzversicherung der Anwalt eine Vergütung fordern.


Fortsetzung folgt mit folgenden Themen:

- Beratungshilfe
- Prozeßkostenhilfe
- Grundlagen der Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Höchstrichterliche Weichenstellung für das - früher für Anwälte noch unzulässige - Erfolgshonorar  
 

Disclaimer:
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 06. Juli 2010 )
 
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Termine

 

IG-Sitzung Bankdiplomatie in Leipzig (statt Magdeburg) am 31.07.2010 

Thema: Zwischen-/Erkenntnisstand der Interessengemeinschaft ETW Magdeburg, Sachstand Bankdiplomatie
Terminvereinbarung unter 0800/8008044 (gebührenfrei anrufen)
 
Vortrag in Verbraucherzentrale in Dresden am 11.08.2010
Ort: Dresden
Thema: Schrottimmobilie gekauft? - Fehlkauf? - Lösungswege
Referent: Thomas Kerscher
Terminvereinbarung unter 0800/8008044 (gebührenfrei anrufen) oder unter 0351/4593484 (Verbraucherzentrale Dresden)
 
Vortrag in Verbraucherzentrale in Dresden am 10.11.2010
Ort: Dresden
Thema: Schrottimmobilien? Interessengemeinschaft sinnvoll?
Referent: Thomas Kerscher
Terminvereinbarung unter 0800/8008044 (gebührenfrei anrufen) oder unter 0351/4593484 (Verbraucherzentrale Dresden)