BGH: Wann sind Nebenkostenabrechnungen trotz Ungenauigkeiten gültig? PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 18. Juni 2009

In seinem  Urteil vom 28.05.09 (XIII ZR 261/07) hat der Bundesgerichtshof dem Kläger, einem Vermieter aus Berlin rechtgegeben, der von seinem Mieter die Nachzahlung von Betriebskosten verlangte. Der Mieter hatte sich geweigert, diese zu zahlen, da in den Nebenkostenabrechnungen zwischen 1998 und 2004 mehrere verschiedene Angaben bezüglich der Quadratmeterzahl der Wohnung gemacht worden waren.

Da die Werte zwischen 1144 qm und 1313 qm schwankten, hatten Amtsgericht und Landgericht die Forderung nach Nachzahlungen mit der Begründung abgewiesen, die Abrechnung sei „nicht mehr nachvollziehbar und deshalb nicht ordnungsgemäß" (Zitat: Süddeutsche Zeitung).

Der BGH sagte in seinem Urteil, die abweichenden Angaben gäben Anlass zur Überprüfung ob der Korrektheit des Inhalts, seien aber noch kein Grund, die Abrechnungen grundsätzlich für unwirksam zu erklären.

Nebenkostenabrechnung müssten vor allem aus sich heraus nachvollziehbar sein und den Abrechnungszeitraum von einem Jahr einhalten. Ein Abgleich mit anderen Abrechnungszeiträumen ist dann nicht notwendig.


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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 18. Juni 2009 )
 
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