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BGH zu: Räumungsvollstreckung gegen Untermieter |
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Dienstag, 31. März 2009 |
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Räumungsvollstreckung gegen Untermieter: Langwieriger Prozess zu Lasten des Gläubigers
Der BGH stellt im Urteil IXa ZB 116/03 klar, dass ein Räumungstitel gegen den Hauptmieter nicht gegen einen eventuellen Untermieter wirkt. Die Vollstreckung kann nur gegen die im Titel als Schuldner bezeichnete Person betrieben werden. Ob der Untermieter faktisch zur Herausgabe der Mietsache verpflichtet ist, oder ob die Untervermietung rechtens ist, wird im Vollstreckungsverfahren nicht geprüft. Der Gläubiger muss im Rahmen einer neuen Klage, zu seinen Lasten, auch einen Räumungstitel gegen den Untermieter erwirken.
Alexandra Schmid
Dipl. Rechtspflegerin (FH)
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 01. April 2009 )
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