BGH zu: Verkauf von Krediten PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 28. Oktober 2009

rechtliches.jpgNachdem der Bundesgerichtshof bereits in der Vergangenheit die Zulässigkeit der Praxis von Banken, notleidende Kredite an sogenannte Abwicklungsgesellschaften zu verkaufen, als zulässig erachtete, hatte er sich in einer neueren Entscheidung damit auseinanderzusetzen, ob auch öffentlich-rechtliche Kreditinstitute (z.B. Sparkassen und Landesbanken) ihre Forderungen aus gekündigten Kreditverhältnissen übertragen dürfen.

Geklagt hat ein Ehepaar, das einen Kredit bei der Stadtsparkasse Wedel aufgenommen hatte. Nach der Kündigung des Darlehens verkaufte die Sparkasse die Forderungen nebst Sicherungsgrundschulden an einen Schweizer Investor.

Die Kläger sind der Auffassung, eine solche Abtretung verstoße gegen geltendes Recht. Der BGH hat jedoch entschieden, die Abtretung der Sparkasse verstoße nicht gegen das Verbot der Verletzung von Dienstgeheimnissen von „Amtsträgern“. Das Ehepaar hatte argumentiert, die Verantwortlichen der Sparkasse als Anstalt öffentlichen Rechts seien „Amtsträger“ im Sinne der Strafgesetze.
Kreditvertrag.jpg
Der BGH entschied aber, dass das „Bankgeheimnis“ nicht unter den Schutz des Strafgesetzes fällt und die Abtretung wirksam ist.

Im Ergebnis behandelt der BGH also öffentlich-rechtliche Kreditinstitute konsequenterweise ebenso wie Privatbanken.

Ein wirksamer Schutz vor Abtretungen solcher Art kann letztlich nur durch Vereinbarung eines Abtretungsverbots bei Abschluss des Kreditvertrages erfolgen (BGH Az.: XI 225/08).


Jörg Siegmund, Rechtsanwalt

Der Autor ist Rechtsanwalt der Kanzlei Siegmund & Engelke Anwälte, Dresden
Weitere Informationen über: www.se-anwaelte.de , Telefon 0351/46769920, Telefax 0351/46769921



Disclaimer:
Diese Veröffentlichung stellt weder eine Rechtsauskunft noch kann die Gewährleistung übernommen werden, dass die Beiträge in jedem Detail der derzeit gültigen Rechtssprechung entsprechen. Der Beitrag dient lediglich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit im rechtlichen Sinne. Eine Rechtsauskunft darf nur durch eine juristisch ausgebildete Person erfolgen. Die Redaktion bemüht sich, vor allem die aktuelle Rechtssprechung zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann es aber vorkommen, dass rechtliche Fragen von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt sind oder unterschiedliche Rechtsauffassungen zu einem Thema bestehen. Aufsätze, Kommentare und Stellungsnahmen von juristisch ausgebildeten Personen werden von der Redaktion als solche gekennzeichnet.
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 04. November 2009 )
 
< zurück   weiter >

Suchen

Termine

 
Beratungstage am 04.-05.03.2010
Ort: Berlin
Thema: Schrottwohnung in Berlin gekauft?
Ansprechpartner: Thomas Kerscher
Terminvereinbarung unter 0800/8008044 (gebührenfrei anrufen)
 
Info-Tag in Magdeburg am 06.03.2010 
Thema: Bankmediation und Bankdiplomatie - Lösungswege bei Schrottimmobilien?
Terminvereinbarung unter 0800/8008044 (gebührenfrei anrufen)
siehe auch Ankündigung auf Startseite
 
Vortrag in Verbraucherzentrale in Dresden am 16.06.2010 
Ort: Dresden
Thema: Schrottimmobilien? - Wie man böse Überraschungen vermeiden kann
Referent: Thomas Kerscher
Terminvereinbarung unter 0800/8008044 (gebührenfrei anrufen) oder unter 0351/4593484 (Verbraucherzentrale Dresden)
 
Vortrag in Verbraucherzentrale in Dresden am 11.08.2010
Ort: Dresden
Thema: Schrottimmobilie gekauft? - Fehlkauf? - Lösungswege
Referent: Thomas Kerscher
Terminvereinbarung unter 0800/8008044 (gebührenfrei anrufen) oder unter 0351/4593484 (Verbraucherzentrale Dresden)
 
Vortrag in Verbraucherzentrale in Dresden am 10.11.2010
Ort: Dresden
Thema: Schrottimmobilien? Interessengemeinschaft sinnvoll?
Referent: Thomas Kerscher
Terminvereinbarung unter 0800/8008044 (gebührenfrei anrufen) oder unter 0351/4593484 (Verbraucherzentrale Dresden)