| Falsche Angaben über Mietschulden |
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| Freitag, 15. Mai 2009 | |
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Das Landgericht Itzehoe entschied am 28.03.2008, dass ein Vermieter den Mietvertrag wegen einer Falschauskunft in Sachen Mietschulden anfechten und die sofortige Räumung der Wohnung durch den Mieter verlangen kann.
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| Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 09. Juni 2009 ) |
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