| Fristlose Kündigung bei Wohnflächenabweichung möglich |
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| Freitag, 29. Mai 2009 | |
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Disclaimer:
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| Letzte Aktualisierung ( Samstag, 30. Mai 2009 ) |
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In seiner Entscheidung vom 29.April 2009 (VIII ZR 142/08) urteilte der Bundesgerichtshof zu Gunsten des Mieters, der beklagt hatte, dass die Wohnfläche der von ihm gemieteten Wohnung um mehr als 10% von der angegebenen Quadratmeterzahl abweiche. Tatsächlich entsprach die Diskrepanz zwischen im Mietvertrag angesetzter und wirklicher Wohnfläche 22,63%.




