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Freitag, 20. Februar 2009
rechtliches.jpgAnsonsten kann es teuer werden. Wer auch nur einen Schlüssel seines vom Vermieter übergebenen Schlüsselsatzes verliert, muss die Kosten für den Tausch der kompletten Schließanlage tragen, auch wenn seit dem Verlust einige Zeit vergangen ist und kein Einbruchsversuch unternommen wurde. Der Mieter hat seine Sorgfaltspflichten nicht erfüllt und den Verlust des Schlüssels verschuldet. Somit ist er dem Vermieter schadensersatzpflichtig. (Amtsgericht Münster, 48 C 2430/02)


Alexandra Schmid
Dipl. Rechtspflegerin (FH)
               

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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 27. Februar 2009 )
 
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Termine

 

IG-Sitzung Bankdiplomatie in Leipzig (statt Magdeburg) am 31.07.2010 

Thema: Zwischen-/Erkenntnisstand der Interessengemeinschaft ETW Magdeburg, Sachstand Bankdiplomatie
Terminvereinbarung unter 0800/8008044 (gebührenfrei anrufen)
 
Vortrag in Verbraucherzentrale in Dresden am 11.08.2010
Ort: Dresden
Thema: Schrottimmobilie gekauft? - Fehlkauf? - Lösungswege
Referent: Thomas Kerscher
Terminvereinbarung unter 0800/8008044 (gebührenfrei anrufen) oder unter 0351/4593484 (Verbraucherzentrale Dresden)
 
Vortrag in Verbraucherzentrale in Dresden am 10.11.2010
Ort: Dresden
Thema: Schrottimmobilien? Interessengemeinschaft sinnvoll?
Referent: Thomas Kerscher
Terminvereinbarung unter 0800/8008044 (gebührenfrei anrufen) oder unter 0351/4593484 (Verbraucherzentrale Dresden)