| Hüte Deinen Hausschlüssel! |
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| Freitag, 20. Februar 2009 | |
Ansonsten kann es teuer werden. Wer auch nur einen Schlüssel seines vom Vermieter übergebenen Schlüsselsatzes verliert, muss die Kosten für den Tausch der kompletten Schließanlage tragen, auch wenn seit dem Verlust einige Zeit vergangen ist und kein Einbruchsversuch unternommen wurde. Der Mieter hat seine Sorgfaltspflichten nicht erfüllt und den Verlust des Schlüssels verschuldet. Somit ist er dem Vermieter schadensersatzpflichtig. (Amtsgericht Münster, 48 C 2430/02)Alexandra Schmid Dipl. Rechtspflegerin (FH)
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| Letzte Aktualisierung ( Freitag, 27. Februar 2009 ) |
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Ansonsten kann es teuer werden. Wer auch nur einen Schlüssel seines vom Vermieter übergebenen Schlüsselsatzes verliert, muss die Kosten für den Tausch der kompletten Schließanlage tragen, auch wenn seit dem Verlust einige Zeit vergangen ist und kein Einbruchsversuch unternommen wurde. Der Mieter hat seine Sorgfaltspflichten nicht erfüllt und den Verlust des Schlüssels verschuldet. Somit ist er dem Vermieter schadensersatzpflichtig. (Amtsgericht Münster, 48 C 2430/02)




