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Mehr Schutz für Käufer von Immobilien |
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Sonntag, 29. März 2009 |
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Verkäufer von Immobilien müssen Aufklärung leisten
Verkäufer sollen sich bei Immobiliengeschäften der Aufklärung ihrer Kunden nicht entziehen können. Auch bei Übernahme einer zeitweiligen Mietgarantie durch den Verkäufer, muss er die andere Vertragspartei über die tatsächliche Mietsituation aufklären, das heißt, es dürfen keine falschen Angaben über die Vermietbarkeit eines Objekts gemacht werden, um dem Käufer den Kauf dadurch schmackhaft zu machen.
Den Verkäufer trifft in solch einem Fall das Verschulden bei der Vertragsverhandlung und er macht sich dadurch evtl. schadensersatzpflichtig,
BGH, Az. V ZR 175/07.
Alexandra Schmid, Redaktion
Dipl. Rechtspflegerin (FH)
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 08. Oktober 2009 )
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