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Sonntag, 29. März 2009

Verkäufer von Immobilien müssen Aufklärung leisten

rechtliches.jpgVerkäufer sollen sich bei Immobiliengeschäften der Aufklärung ihrer Kunden nicht entziehen können. Auch bei Übernahme einer zeitweiligen Mietgarantie durch den Verkäufer, muss er die andere Vertragspartei über die tatsächliche Mietsituation aufklären, das heißt, es dürfen keine falschen Angaben über die Vermietbarkeit eines Objekts gemacht werden, um dem Käufer den Kauf dadurch schmackhaft zu machen.

Den Verkäufer trifft in solch einem Fall das Verschulden bei der Vertragsverhandlung und er macht sich dadurch evtl. schadensersatzpflichtig,
BGH, Az. V ZR 175/07.


Alexandra Schmid, Redaktion
Dipl. Rechtspflegerin (FH)



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Vortrag in Verbraucherzentrale in Dresden am 11.08.2010
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Vortrag in Verbraucherzentrale in Dresden am 10.11.2010
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Thema: Schrottimmobilien? Interessengemeinschaft sinnvoll?
Referent: Thomas Kerscher
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