Steuerermäßigung nur bei unbarer Bezahlung von Handwerkern PDF Drucken E-Mail
Freitag, 20. Februar 2009
Sowohl Reparaturkosten von Handwerkern als auch Kosten für haushaltsnahe
Dienstleistungen können die tatsächliche Steuerlast mindern, wenn die Bezahlung
bankmäßig dokumentiert werden kann und eine Rechnung für die erbrachte Leistung
vorliegt.

Absetzbar sind somit 20 % der reinen Arbeitskosten bis zur Höhe von
6000 EUR bzw. 20 000 EUR bei haushaltsnahen Dienstleistungen. Die Geltendmachung
von Handwerkerrechnungen ist neben der Geltendmachung von Kosten für
haushaltsnahe Dienstleistungen möglich. Umfasst sind  z. B. Kosten für Putz-
oder Haushaltshilfen oder auch Pflege- und Betreuungsleistungen.

Der Bundesfinanzhof stellt mit dem Urteil vom 20.11.2008 klar, dass zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit in Privathaushalten die Anerkennung von
Barzahlungen ausgeschlossen ist.




Alexandra Schmid
Dipl. Rechtspflegerin (FH)


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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 03. April 2009 )
 
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Vortrag in Verbraucherzentrale in Dresden am 11.08.2010
Ort: Dresden
Thema: Schrottimmobilie gekauft? - Fehlkauf? - Lösungswege
Referent: Thomas Kerscher
Terminvereinbarung unter 0800/8008044 (gebührenfrei anrufen) oder unter 0351/4593484 (Verbraucherzentrale Dresden)
 
Vortrag in Verbraucherzentrale in Dresden am 10.11.2010
Ort: Dresden
Thema: Schrottimmobilien? Interessengemeinschaft sinnvoll?
Referent: Thomas Kerscher
Terminvereinbarung unter 0800/8008044 (gebührenfrei anrufen) oder unter 0351/4593484 (Verbraucherzentrale Dresden)