| Höhe der Sanierungskosten realistisch halten! |
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| VERMIETUNG UND EIGENTUM | |
| Samstag, 24. Januar 2009 | |
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Höhe von Sanierungskosten: Steuerliche Einbußen wegen Liebhaberei möglich Sanieren Eigentümer ihre Immobilien äußerst hochwertig, besteht die Gefahr, dass das Finanzamt Liebhaberei annimmt. Verluste aus Vermietung und Verpachtung werden dann bei der Einkommensteuererklärung nicht anerkannt. So urteilte das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (1 K 2337/04). Der Eigentümer muss von vornherein die Absicht haben, auf Dauer einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften. Wenn dies nicht erkennbar ist, sieht es mit der steuerlichen Abschreibung der Verluste schlecht aus. Bei der Kalkulation sollte der Eigentümer also sehr genau die Investitionen den zu erwartenden Einnahmen anpassen. Alexandra Schmid, Redaktion Disclaimer: Diese Veröffentlichung stellt weder eine Rechtsauskunft noch kann die Gewährleistung übernommen werden, dass die Beiträge in jedem Detail der derzeit gültigen Rechtssprechung entsprechen. Der Beitrag dient lediglich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit im rechtlichen Sinne. Eine Rechtsauskunft darf nur durch eine juristisch ausgebildete Person erfolgen. Die Redaktion bemüht sich, vor allem die aktuelle Rechtssprechung zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann es aber vorkommen, dass rechtliche Fragen von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt sind oder unterschiedliche Rechtsauffassungen zu einem Thema bestehen. Aufsätze, Kommentare und Stellungnahmen von juristisch ausgebildeten Personen werden von der Redaktion als solche gekennzeichnet.
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| Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 25. Januar 2009 ) | |
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