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Montag, 26. Januar 2009 |
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Abgrenzung der mediativen Verfahrenstechnik durch das Privat-Institut der Bankmediation KG zur klassischen Mediation
Der Mediator | Das Mediationsverfahren (Enge Definition)
Der Mediator bemüht sich um die Streitschlichtung. Zu diesem Zweck trifft er sich mit den Parteien und erarbeitet mit diesen einen Weg zur Konflikt- bzw. Problemlösung. Zugrunde liegen bestimmte Verfahrensregeln, z.B. solche über die Neutralitäts- und Schweigepflichten des "Mediators" als auch der Parteien.
Mediation heisst "Vermittlung im Konflikt", d.h. Konflikte ohne Gericht, Gerichtskosten und langer Prozessdauer zu lösen.
Das Mediationsverfahren durchläuft verschiedene Phasen: Sachverhaltsermittlung, Strukturierung des Sachverhalts, Darstellung der Betrachtungsweise, Erläuterung etwaiger Lösungsmöglichkeiten sowie deren Gliederung, Formulierung und Prüfung der künftigen Darstellbarkeit.
Nicht der Mediator entscheidet über den Streit, sondern die Parteien finden eine einvernehmliche Lösung. Schließlich hält der Mediator das gefundene Ergebnis schriftlich fest.
Mediative Verfahrenstechnik durch "idbm - Privat-Institut der Bankmediation KG" (Weite Definition)
In Abwandlung des Mediationsverfahrens im engeren Sinne, arbeitet das "idbm Privat-Institut der Bankmediation KG" (im Folgenden ´idbm´) im Interesse seiner Mandanten. Dabei steht für idbm ein faires und sachliches Abwägen und Abgleichen von gegenseitigen Sachverhalten, Argumenten und Gegenargumenten beider Parteien weit im Vordergrund.
Sämtliche Tätigkeiten seitens idbm finden rein im wirtschaftlichen Bereich statt (spezielle Form der Wirtschaftsmediation). Es erfolgt keine Rechtsberatung. Hierfür steht der jeweils vom Mandanten beauftragte Rechtsanwalt zur Seite, der die rechtlichen Aspekte während der von idbm begleiteten Bankgespräche einbringt. mehr...
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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 17. Oktober 2009 )
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