Schönheitsreparaturen: Tapete Lila-Blass-Blau?
GERICHTSURTEILE
Samstag, 24. Januar 2009
Mietvertragsklauseln, in denen Mieter bei der Renovierung ihrer Mietwohnung nur mit Erlaubnis Ihres Vermieters "von der bisherigen Ausführungsart" abweichen dürfen, sind in diesem Punkt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes, AZ: VIII ZR 199/06, unwirksam.

Der Bundesgerichtshof urteilt, dass Mieter bereits dadurch zu stark eingeengt würden, wenn sie alleine eine andersfarbige Tapete anbringen oder einen abweichenden Farbton des Wand- oder Deckenanstriches wählen.

BGH Urteil AZ: VIII ZR 199/06


- red -
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Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 25. Januar 2009 )