Mietkaution: mögliche Auszahlungspflicht für Vermieter, auch wenn nicht erhalten
VERMIETUNG
Dienstag, 06. Januar 2009
Anspruch des Mieters auf Auszahlung der Mietkaution bei Beendigung des Mietverhältnisses auch gegenüber dem neuen Eigentümer (Amtsgericht Neukölln, Az.: 3 C 399/04)


mehrfamilienhaus1.jpg Für Wohnungen, die nach dem Stichtag  01.09.2001 gekauft wurden, ist der neue Eigentümer dem Mieter gegenüber zur Kautionsrückzahlung verpflichtet, auch wenn er sie vom früheren Eigentümer nicht erhalten hat.

Bei Wohnungen, die vor diesem Stichtag gekauft wurden, kann der neue Eigentümer einwenden, dass er die Kaution nie erhalten hat, insoweit muss er aber seine Behauptung beweisen.

Die Auszahlung erfolgt, wenn feststeht, dass der Mieter nicht zu Nachzahlungen oder Schadensersatz verpflichtet ist. Im Regelfall ist dem neuen Eigentümer für die Überprüfung ein Zeitraum von 6 Monaten zuzugestehen.


Hildegard Schneck, Redaktion Rechtliches


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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 08. Januar 2009 )