Das Wohnungseigentumsentziehungsverfahren
GERICHTSURTEILE
Dienstag, 06. Januar 2009

Wohnungseigentümer kann zum Verkauf seiner Eigentumswohnung gezwungen werden.

 Stichwort „Wohnungseigentumsentziehungsverfahren“: Ein Wohnungseigentümer kann wegen fortlaufend unpünktlicher Wohngeldzahlungen zum Verkauf seiner Eigentumswohnung gezwungen werden (BGH-Urteil vom 19.01.2007 V ZR 26/06)

Falls ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft fortlaufend unpünktlich seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft leistet, können die übrigen Wohnungseigentümer den Eigentümer zum Verkauf seiner Eigentumswohnung zwingen – allerdings nur, wenn die Fortsetzung der Gemeinschaft für die übrigen Wohnungseigentümer unzumutbar ist.

Ein solches Verhalten gefährdet nach richterlicher Wertung eine ordnungsgemäße Verwaltung der Gemeinschaftseigentums (Landgericht Darmstadt, Urteil vom 07.12.2005). Zudem muss gegenüber dem Gemeinschaftsmitglied vor Erhebung der Entziehungsklage auf “Zwangsverkauf” der Wohnung auf der Grundlage des § 18 I WEG eine Abmahnung erfolgen. Darin muss der Eigentümer ausdrücklich auf seine Pflichten und deren Nichteinhaltung hingewiesen werden.

Ohne vorherige Abmahnung ist aber der Ausschluss aus der Gemeinschaft durch die Verpflichtung zum Verkauf der Wohnung rechtswidrig.



-Red-



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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 08. Januar 2009 )