Kampf mit dem Finanzamt um die Anerkennung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung
Freitag, 06. März 2009
Verluste aus Vermietung und Verpachtung werden bei der Einkommensteuer-
erklärung nicht anerkannt, wenn das Finanzamt von einer fehlenden Einkunftserzielungsabsicht ausgeht, der sog. "Liebhaberei".


holzhuschen-1.jpgWesentliches Merkmal der Einkünfteerzielung ist die Absicht, durch die Vermögensnutzung auf Dauer gesehen ein positives Ergebnis zu erzielen, d. h. auf Dauer einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften. Nach dem Einkommensteuergesetz wird bei einer beabsichtigten langfristigen Vermietung grundsätzlich davon ausgegangen, dass das Mietverhältnis zu positiven Einkünften führen soll. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur dann, wenn Beweisanzeichen gegen das Vorliegen einer Überschusserzielungsabsicht sprechen.

Zu dem Sachverhalt kann sich das Finanzamt auf ein detailliertes Schreiben des Bundesfinanzministeriums berufen, Az. IV C 3 – S 2253 – 91/04 vom 08.10.2004. Demnach müssen Vermieter, die ihre Wohnungen zu einem verbilligten Mietpreis überlassen, Überzeugungsarbeit leisten.

Betroffen sind außerdem Vermieter von Ferienwohnungen, die diese zeitweise selbst nutzen. Auch bei leer stehenden Immobilien geht das Finanzamt von fehlender Einkunftserzielungsabsicht aus, wenn eine Vermietung nicht geplant ist oder Renovierungsmaßnahmen durchgeführt werden, die nicht alsbald zum Abschluss gebracht werden.


Alexandra Schmid, Redaktion
Dipl. Rechtspflegerin (FH)



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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 17. März 2009 )