| Säumige Miteigentümer: Strom und Wasser stopp! |
| GERICHTSURTEILE | |
| Dienstag, 06. Januar 2009 | |
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Wohnungseigentümergemeinschaften dürfen säumigen Miteigentümern Strom und Wasser abdrehen. Das urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt
Der Fall
Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten stellte ein einzelnes Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Zahlungen der gemeinschaftlich aufgewendeten Bewirtschaftungskosten ein. Der Rückstand war in mehreren aufeinander folgenden Monaten aufgelaufen und betrug am Ende ca. 4000 €. Rechte des Eigentümers nicht verletzt Aufgrund des Rückstandes beschloss die Eigentümerversammlung eine einstweilige Unterbrechung der Strom- und Wasserzufuhr für die Wohnung des säumigen Mitglieds. Das Gericht urteilte nun, dass die Gemeinschaft die fehlenden Bewirtschaftungskosten nicht auf ungewisse Zeit tragen müsse und der Ausschluss der Versorgung begründet sei (Az.: 20 W 56/06). Widerstand durch den betroffenen Eigentümer Der betroffene Eigentümer sah den Sachverhalt anders und klagte auf Unverhältnismäßigkeit und Unzumutbarkeit. Das Gericht folgte der Argumentation dahingehend, dass die Kappung der Versorgung ein erheblicher Eingriff in die Rechte des Betroffenen sei. Dennoch seien die Zahlungsrückstände ebenfalls erheblich sowie zweifelsfrei feststellbar. Der lange Zeitraum sowie die hohen Rückstände rechtfertigten die getroffenen Maßnahmen, argumentierte das Gericht. -Red- Disclaimer: Diese Veröffentlichung stellt weder eine Rechtsauskunft noch kann die Gewährleistung übernommen werden, dass die Beiträge in jedem Detail der derzeit gültigen Rechtssprechung entsprechen. Der Beitrag dient lediglich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit im rechtlichen Sinne. Eine Rechtsauskunft darf nur durch eine juristisch ausgebildete Person erfolgen. Die Redaktion bemüht sich, vor allem die aktuelle Rechtssprechung zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann es aber vorkommen, dass rechtliche Fragen von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt sind oder unterschiedliche Rechtsauffassungen zu einem Thema bestehen. Aufsätze, Kommentare und Stellungsnahmen von juristisch ausgebildeten Personen werden von der Redaktion als solche gekennzeichnet. |
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| Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 08. Januar 2009 ) | |