Schrottimmobilie: Rückabwicklung des Kaufvertrags bei Beratungsfehlern über Laufzeit und Risiken der Finanzierung

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sonja_mayDas OLG Celle hat am 07.12.2004 (Aktenzeichen: 16 U 127/04) entschieden, dass Beratungsfehler im Verkaufsgespräch den Schrottimmobilienkäufer zur Rückabwicklung des Kaufs berechtigen können. Erstmals wurden in einem Urteil das Vertriebskonzept und die Finanzierungsarten bei Schrottimmobilienverkäufen durchleuchtet. Die Aufnahme dieser Aspekte bedeutet daher einen weiteren Schritt zur käuferfreundlichen Rechtsprechung. [Ein Artikel von Sonja May, Redaktion wohnungsbesitzer.de]


Das Finanzierungsmodell

Ein Ehepaar hatte 1995 eine Eigentumswohnung erworben, die als ideale Altersvorsorge mit geringer finanzieller Belastung beworben wurde. Die Vollfinanzierung des Objekts übernahm eine Bausparkasse, die ein tilgungsfreies Bankvorausdarlehen in Kombination mit dem Abschluss zweier Bausparverträge anbot („Dortmunder Modell“). Das Ansparen dieser Verträge sollte nacheinander erfolgen.

Die Beratung im Verkaufsgespräch hatte ein Vermittler des Verkäufers wahrgenommen. Der Verkäufer selber war zwar gegenüber dem Käufer nicht aufgetreten, doch hatte der Vermittler die Beratungspflichten des Verkäufers erfüllt und handelte daher als dessen Vertreter.

Die Klage der Betroffenen

Das Ehepaar berief sich in der Klage auf Beratungsfehler, ohne die sie den Kauf nicht getätigt hätten:

  • Zum einen hatte sich herausgestellt, dass die Wohnung bei diesem Finanzierungsmodell erst nach etwa 30 – 34 Jahren entschuldet wäre und der Ehemann zu diesem Zeitpunkt zwischen 68 und 72 Jahren alt sein würde.
  • Zum anderen waren die Kläger nicht darüber aufgeklärt worden, welche Risiken – nämlich deutlich höhere Zahlungen – der vermeintlich günstige Anfangszins und das Disagio mit sich bringen könnten.

Die Entscheidung des Gerichts


rechtlichesDiese Beratungsfehler berechtigen nach Ansicht des Gerichts zum Rücktritt und auch zu Schadenersatzansprüchen. Bei einer als „Altersvorsorge“ bezeichneten Immobilie müsse auf eine derart lange Kreditlaufzeit hingewiesen werden. Für die Kaufentscheidung des Ehepaars war außerdem entscheidend, dass laut Vermittler die finanzielle Belastung so niedrig wäre, dass die Lebensqualität nicht darunter leide. Dementsprechend hätte darüber aufgeklärt werden müssen, dass die Finanzierung mit niedrigem Anfangszins und Disagio finanziell nicht ungefährlich sein kann und später zu deutlich höheren Belastungen führen kann.


Ein weiteres Urteil, das Schrottimmobilien-Betroffenen Hoffnung machen kann.


Sonja May, Redaktion


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