Schrottimmobilien: Steuervorteile werden nicht angerechnet
Dienstag, den 08. Februar 2011 um 01:00 Uhr
GERICHTSURTEILE
Im erfolgreichen Prozess um Kapitalanlagen (z. B. Schrottimmobilien) muss ein geschädigter Anleger sich grundsätzlich alle finanziellen
Vorteile anrechnen lassen, die er aufgrund der Schädigung erspart hat.
Dies können auch steuerliche Vorteile sein. Trotzdem sind diese nach dem Urteil
des BGH (III ZR 336/08) nicht anzurechnen.
Im erfolgreichen Prozess um Kapitalanlagen (z. B. Schrottimmobilien)
muss ein geschädigter Anleger sich grundsätzlich alle finanziellen
Vorteile anrechnen lassen, die er aufgrund der Schädigung erspart hat.
Dies können auch steuerliche Vorteile sein. Trotzdem sind diese nach dem
Urteil
des BGH (III ZR 336/08) nicht anzurechnen.
Im Prozess um Kapitalanlagen (z. B. Schrottimmobilien) kann ein geschädigter Anleger unter Umständen Schadensersatz erhalten. Grundsätzlich muss er sich bei der Berechnung der Höhe alle finanziellen Vorteile anrechnen lassen, die er aufgrund der Schädigung erspart hat. Dies können auch steuerliche Vorteile sein, die z. B. im Rahmen von Verlustzuweisungen entstanden sind; trotzdem sind diese nach dem Urteil des BGH (III ZR 336/08) nicht anzurechnen. Durch die Zahlung des Schadensersatzes bzw. die Rückabwicklung des Anlagenerwerbs können dem Anleger aber wiederum steuerliche Nachteile entstehen, sei es durch eine Nachforderung des Finanzamts, die Besteuerung des Schadensersatzes oder im Rahmen der Zug-um-Zug-Rückübertragung der Anlage. Die Höhe dieser Nachteile ließe sich im aktuellen Prozess um den Schadensersatz aber nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermitteln, da die Umstände hierfür in der Zukunft liegen.
Durchsetzung der Ansprüche sonst zu schwierig
Ausnahmsweise ist dennoch eine nähere Betrachtung erforderlich, wenn dem Geschädigten außergewöhnlich hohe Steuervorteile entstanden sind. Die Darlegungs- und Beweislast der Höhe von Vor- und Nachteilen trifft den Schädiger, doch muss der Geschädigte im Rahmen der sekundären Darlegungslast die konkreten Daten und Zahlen beisteuern, die dem Schädiger für seine Berechnung nicht zugänglich sind.
Sonja May, Redaktion
Disclaimer:
| < Zurück | Weiter > |
|---|




