Steuernachzahlung bei Vergleich mit Bank?
Samstag, den 22. Januar 2011 um 13:52 Uhr
GERICHTSURTEILE
Schrottimmobilien: "Erwirkt man einen Teilschuldenerlass bei der finanzierenden Bank, wird dies steuerliche Konsequenzen für die Anleger haben, da sie für die kommende Veranlagung mit höheren Steuern rechnen müssen", erklärt Rechtsanwalt Volker Wenzel aus Hamburg.
"Erwirkt man einen Teilschuldenerlass bei der finanzierenden Bank, wird dies steuerliche Konsequenzen für die Anleger haben, da sie für die kommende Veranlagung mit höheren Steuern rechnen müssen", erklärt Rechtsanwalt Volker Wenzel aus Hamburg."Behalten die Anleger die Wohnung bei Darlehensteilverzicht seitens der Bank, muss damit gerechnet werden, dass die bisher auf den vollen Kaufpreis geltend gemachte Abschreibung sowie die auf den vollen Kaufpreis geltendgemachten Schuldzinsen nachträglich nach unten korrigiert werden. Dieses führt folgegemäß zu "negativen" Verlusten aus Vermietung und Verpachtung.
Sollte die Wohnung innerhalb der Spekulationsfrist verkauft werden und die Bank auf einen Teil des Restdarlehens verzichten, kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Höhe des Verzichtsbetrages bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns als Einnahme berücksichtigt wird", so Wenzel unter Verweis auf die Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 15.7.2008 (S-2211 1.1-2/2 St32/St 33) sowie eine Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts vom 3.5.2010 (3 K 299/10).
Disclaimer:
Diese Veröffentlichung stellt weder eine Rechtsauskunft noch kann die Gewährleistung übernommen werden, dass die Beiträge in jedem Detail der derzeit gültigen Rechtssprechung entsprechen. Der Beitrag dient lediglich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit im rechtlichen Sinne. Eine Rechtsauskunft darf nur durch eine juristisch ausgebildete Person erfolgen. Die Redaktion bemüht sich, vor allem die aktuelle Rechtssprechung zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann es aber vorkommen, dass rechtliche Fragen von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt sind oder unterschiedliche Rechtsauffassungen zu einem Thema bestehen. Aufsätze, Kommentare und Stellungsnahmen von juristisch ausgebildeten Personen werden von der Redaktion als solche gekennzeichnet.
| < Zurück | Weiter > |
|---|




