Richtungsweisendes Urteil des BGH – Bank muss Schadensersatz an Schrottimmobilienkäufer zahlen

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GERICHTSURTEILE

rechtlichesDer BGH hat zugunsten von Käufern einer Schrottimmobilienwohnung entschieden, dass die finanzierende Bank wegen arglistiger Täuschung zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn sie die Anleger bewusst über die erwarteten Mieteinnahmen getäuscht hatte. (5. Juli 2011, Aktenzeichen XI ZR 342/10).


Im Jahr 1993 hatte ein bayerisches Ehepaar eine Wohnung bei Aachen für 190.000 DM von der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbankschrottimmob-2, einem Vorgängerinstitut der HypoVereinsbank (HVB), erworben. Bereits nach wenigen Monaten stellte sich heraus, dass die Wohnung drastisch überteuert gewesen war und die angekündigten Mieteinnahmen nicht erzielt werden konnten. 2006 wurde die Wohnung dann für 7.500 Euro zwangsversteigert.

Das klagende Ehepaar, das in den vergangenen 10 Jahren etwa 50.000 Euro in den Rechtsstreit gegen die HVB investierte, erhält dieses Geld nun im Rahmen ihrer Schadenersatzforderung zurück.

Zwar betont die HVB, es handle sich um eine Einzelfallentscheidung, doch könnten auch andere Geschädigte Erfolg mit ihren Ansprüchen haben.

Ein begrüßenswertes Urteil, dass den Schutz betrogener Schrottimmobilienkäufer in angemessener und überfälliger Weise erweitert.


Sonja May, Redaktion



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