BGH bestätigt Schadenersatzansprüche von Schrottimmobilienkäufer gegen die HypoVereinsbank
Sonntag, den 31. Juli 2011 um 00:00 Uhr
GERICHTSURTEILE
Wegweisende Entscheidung des BGH für Schrottimmobilienkäufer.
Der BGH bestätigt die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln, wonach der Käufer einer Schrottimmobilie gegen die finanzierende Bank (HypoVereinsbank) einen Anspruch auf Schadenersatz hat (Beschluss des BGH vom 5. Juli 2011, Aktenzeichen: XI ZR 342/10).
Der Anspruch ergebe sich daraus, dass die HypoVereinsbank nach Ansicht des Gerichts wissen musste, dass der Käufer über zu erwartende Mieteinnahmen arglistig getäuscht worden war und sie den Käufer hierüber nicht aufgeklärt hatte.
Im Jahr 1993 hatte ein bayerisches Ehepaar zur Steuerersparnis eine Wohnung im Raum Aachen von einem Bauträger für 147.193 DM gekauft. Das Geschäft kam durch einen Vermittler mit einem Treuhänder zustande, der dann die finanzierende Bank hinzuzog. Der Kauf wurde durch ein Darlehen mit der Bank über 192.283 DM abgesichert.
Nachdem sich die Immobilie sowohl hinsichtlich Wert als auch der versprochenen Miete als Schrottimmobilie herausgestellt hatte, widerriefen die Eheleute erfolgreich den Kaufvertrag und stellten die Kreditzahlungen ein; danach betrieb die Bank die Zwangsvollstreckung in deren Vermögen auf der Grundlage des Darlehensvertrags (im Jahr 2005 Zwangsversteigerung der Wohnung für 7.500 Euro).
Im Rahmen der Gerichtsverhandlung stellte sich heraus, dass dem Ehepaar deutlich überhöhte Mieteinkünfte, nämlich über 100 % mehr als tatsächlich erreichbar, versprochen worden waren. Treuhänder und Bauträger hatten die Käufer hierüber arglistig getäuscht, denn der für die Berechnung zugrunde gelegte Mietspiegel war ersichtlich völlig ungeeignet gewesen. Diese Täuschung musste sich die Bank zurechnen lassen, da sie jahrelang und systematisiert mit Vertrieb und Treuhänder zusammengearbeitet hatte (institutionalisiertes Zusammenwirken).
Die Eheleute haben daher einen Anspruch auf Schadenersatz und sind so zu stellen, als ob sie die Immobilie nie erworben hätten. Das heißt, abgesehen von der Rückabwicklung des Geschäfts bekommen sie die im jahrelangen Rechtsstreit aufgelaufenen Kosten in Höhe von etwa 50.000 Euro von der Bank ersetzt.
Sonja May, Redaktion www.wohnungsbesitzer.de
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