Verkaufsverhandlung durch Makler: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Mittwoch, den 12. Oktober 2011 um 00:00 Uhr
GERICHTSURTEILE
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Das sollten Verkäufer von Immobilien beherzigen, die einem Immobilienmakler die selbständigen Verkaufsverhandlungen überlassen. Denn sie müssen sich dessen Aussagen zurechnen lassen, - auch wahrheitswidrige.
Der Käufer eines Einfamilienhauses hatte eine Mitarbeiterin des beauftragten Maklers nach Feuchtigkeit im Keller des Kaufobjekts befragt und bekam die wahrheitswidrige Antwort, dass frühere Probleme behoben seien. Nach dem Kauf stellten sich aber entsprechende Schäden ein. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 24.01.2011 (Aktenzeichen: 13 U 148/10) durfte der Käufer des Hauses den Kaufpreis trotz eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses mindern, da der Hausverkäufer dem Makler die selbständige Führung der Verkaufsverhandlungen übertragen hatte und sich daher die arglistige Täuschung zurechnen lassen musste.
Sonja May, Redaktion wohnungsbesitzer.de
Disclaimer:
Diese Veröffentlichung stellt weder eine Rechtsauskunft noch kann die Gewährleistung übernommen werden, dass die Beiträge in jedem Detail der derzeit gültigen Rechtssprechung entsprechen. Der Beitrag dient lediglich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit im rechtlichen Sinne. Eine Rechtsauskunft darf nur durch eine juristisch ausgebildete Person erfolgen. Die Redaktion bemüht sich, vor allem die aktuelle Rechtssprechung zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann es aber vorkommen, dass rechtliche Fragen von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt sind oder unterschiedliche Rechtsauffassungen zu einem Thema bestehen. Aufsätze, Kommentare und Stellungsnahmen von juristisch ausgebildeten Personen werden von der Redaktion als solche gekennzeichnet.
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