Urteil: Interesse des Vermieters am Eigenbedarf übersteigt Mieterinteressen
Freitag, den 06. Januar 2012 um 00:00 Uhr
GERICHTSURTEILE
Auch ein schwerbehinderter und langjähriger Mieter muss damit rechnen, dass der Eigenbedarf des Vermieters zur Kündigung berechtigt. Das Interesse des Vermieters überlagerte in einem entsprechenden Fall das Bestandsinteresse des Mieters. [Ein Beitrag von Sonja May, Redaktion wohnungsbesitzer.de]
Das Landgericht Frankfurt hat ein überraschend "mieterunfreundliches" Urteil ausgesprochen, das zu Lasten eines schwerbehinderten Mieters geht.Es wurde über einen Fall entschieden, bei dem ein Vermieter seinem 84-jährigen Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt hatte. Der Mieter hatte die 68 qm-Wohnung seit 40 Jahren bewohnt, war seit über 30 Jahren schwerbehindert und wurde vom ebenfalls in der Wohnung lebenden Sohn gepflegt. Der Vermieter hatte die vermietete Wohnung in den 90er Jahren gekauft und wohnte selbst mit seiner vierköpfigen Familie in einer 54 qm großen Mietwohnung. Die Kündigung sprach er aus, weil die größere Wohnung die bessere Entwicklung der Kinder ermöglichen und sich dadurch sowohl der Schulweg der beiden Kinder als auch sein Arbeitsweg verkürzen würde.
Das Gericht gab ihm recht – der 84-jährige sei noch ausreichend mobil und orientiert für einen Umzug, und es sei nicht ersichtlich, dass dies zu einer Verschlechterung seiner Lebenssituation oder zu einer Gefährdung seiner Gesundheit oder gar seines Lebens führe. Das Interesse des Vermieters überlagere in diesem Fall das Bestandsinteresse des Mieters. (Landgericht Frankfurt, Urteil vom 23.08.2011 – Aktenzeichen 2-11 S 110/11)
Sonja May, Redaktion
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