Höhe der Sanierungskosten realistisch halten!
Sonntag, den 25. Januar 2009 um 00:00 Uhr
VERMIETUNG UND EIGENTUM
Das Finanzamt greift hart durch: Eigentümer können überzogene Sanierungskosten und damit einhergehende Einbußen aus Vermietung und Verpachtung nicht von der Steuer absetzen! Höhe von Sanierungskosten: Steuerliche Einbußen wegen Liebhaberei möglichSanieren Eigentümer ihre Immobilien äußerst hochwertig, besteht die Gefahr, dass das Finanzamt Liebhaberei annimmt. Verluste aus Vermietung und Verpachtung werden dann bei der Einkommensteuererklärung nicht anerkannt. So urteilte das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (1 K 2337/04).
Der Eigentümer muss von vornherein die Absicht haben, auf Dauer einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften. Wenn dies nicht erkennbar ist, sieht es mit der steuerlichen Abschreibung der Verluste schlecht aus. Bei der Kalkulation sollte der Eigentümer also sehr genau die Investitionen den zu erwartenden Einnahmen anpassen.
Alexandra Schmid, Redaktion
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