Keine Kontoführungsgebühren beim Darlehenskonto – Bankkunden fordern Rückzahlung
Montag, den 11. Juli 2011 um 00:00 Uhr
FINANZTIPPS
Der BGH hat die Wirksamkeit von Klauseln überprüft, die Kontoführungsgebühren bei Darlehenskonten von Privatkunden einfordern. Solche Klauseln seien unwirksam, da die Privatkunden unangemessen benachteiligt werden (§ 307 BGB).Der BGH hat die Wirksamkeit von Klauseln überprüft, die Kontoführungsgebühren bei Darlehenskonten von Privatkunden einfordern. Dabei ist er zu dem Ergebnis gekommen, dass solche Klauseln unwirksam sind, da die Privatkunden unangemessen benachteiligt werden (§ 307 BGB). Die Konten werden nämlich nur im Interesse der Bank geführt, die damit ihre buchhalterischen und Abrechnungspflichten erfüllt, doch sind sie keine vertragliche Gegenleistung der Bank oder eine Sonderleistung gegenüber dem Kunden.
Noch nicht mit letzter Sicherheit ist geklärt, wann die dreijährige Verjährungsfrist für diese Ansprüche beginnt. Aus diesem Grund sollten Kunden ihre Rückforderung ab sofort geltend machen. (Ein Musterbrief hierzu findet sich im Internet bei der Verbraucherzentrale Nordrheinwestfalen (NRW) unter http://www.vz-nrw.de/mediabig/160081A.pdf
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