Schrottimmobilie gekauft? Bin ich betroffen? Eine erste Bestandsaufnahme hilft

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BANKDIPLOMATIE ALS LÖSUNGSWEG

Landläufig gilt eine Immobilie als gute Kapitalanlage, doch werden auch sogenannte Schrottimmobilien verkauft, die diese Versprechen nicht einhalten. Kommen nach dem Kauf Bedenken hinsichtlich der Immobilie auf, so empfiehlt es sich, erst einmal eigene Nachforschungen vorzunehmen:

Recherchieren Sie im Internet!

Der erste Gang führt ins Internet – es gibt viele Blogs und Artikel, die sich mit konkreten Bauprojekten befassen. Falls Sie selber keinen Zugang zum Internet haben, bitten Sie Bekannte oder Freunde und bereiten Sie sich vorab mit einer Liste von Suchbegriffen vor. (Namen Ihres Bauträgers, des Immobilienvermittlers, der Wohnanlage, usw.)

Besichtigen Sie die Immobilie!

Sie haben Ihre Immobilie noch nie gesehen? Dann wird es jetzt höchste Zeit dafür – besichtigen Sie Ihr Kaufobjekt und die Umgebung und sprechen Sie in Wohnanlagen Bewohner an, um mehr über andere Eigentümer und deren Kaufkonditionen zu erfahren.


Überprüfen Sie Ihre Finanzierung!

Nehmen Sie ein leeres Blatt Papier und listen Sie alle Einnahmen und Ausgaben durch die Immobilie auf. Vergleichen Sie tatsächliche Mieteinnahmen mit dem örtlichen Mietspiegel (Zahlen hierzu finden sich meist im Internet bei den örtlichen Gemeinden). Wie sieht Ihre Bilanz aus? Liegen Ihre Einnahmen über den Ausgaben? Können Sie Ihre Immobilie im geplanten Zeitraum abbezahlen?


Kontakt zum Anlagevermittler!

Rufen Sie Ihren Anlagevermittler an und teilen Sie ihm Ihre Bedenken mit. Ein seriöser Vermittler wird sich damit auseinandersetzen und den Sachverhalt mit Ihnen gemeinsam klären.


Falls sich Ihre Zweifel nach diesen Nachforschungen erhärten, sollten Sie auf keinen Fall die Immobilie vorschnell verkaufen, bevor Sie fachmännischen Rat eingeholt haben.

Sollten Sie die Immobilie aber vor dem 1. Januar 2002 gekauft haben, beeilen Sie sich bitte – diese Ansprüche verjähren mit Ablauf von 10 Jahren zum Jahresende 2011.


Fragen zum Thema? Rufen Sie uns an!


Herzlichst

Ihr

Thomas Kerscher




Disclaimer:
Diese Veröffentlichung stellt weder eine Rechtsauskunft noch kann die Gewährleistung übernommen werden, dass die Beiträge in jedem Detail der derzeit gültigen Rechtssprechung entsprechen. Der Beitrag dient lediglich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit im rechtlichen Sinne. Eine Rechtsauskunft darf nur durch eine juristisch ausgebildete Person erfolgen. Die Redaktion bemüht sich, vor allem die aktuelle Rechtssprechung zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann es aber vorkommen, dass rechtliche Fragen von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt sind oder unterschiedliche Rechtsauffassungen zu einem Thema bestehen. Aufsätze, Kommentare und Stellungsnahmen von juristisch ausgebildeten Personen werden von der Redaktion als solche gekennzeichnet.