Risiko Schrottimmobilien - Gesetzlicher Schutz lässt auf sich warten

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Anfang April diesen Jahres wurde vom Bundeskabinett ein Gesetzentwurf vorgelegt, um den grauen Kapitalmarkt im Bereich Vermögens- und Finanzanlagen stärker zu kontrollieren. Ein guter Ansatz, aber noch nicht weitgehend genug, um den Verbraucher umfassend zu schützen. [Ein Kommentar von Sonja May, Redaktion wohnungsbesitzer.de]

Anfang April diesen Jahres wurde vom Bundeskabinett ein Gesetzentwurf vorgelegt, um den grauen Kapitalmarkt („grau“ aufgrund der bisherigen geringen Regelungen) im Bereich Vermögens- und Finanzanlagen stärker zu kontrollieren.

Bislang benötigten Finanzvermittler wenig mehr als eine Gewerbeerlaubnis entsprechend der Gewerbeordnung. Geplant ist nun, von den etwa 80.000 freien Finanzvermittlern in Deutschland bestimmte Nachweise zu verlangen, insbesondere die Eintragung in ein öffentliches Register, Sachkunde, den zwingenden Abschluss einer Berufshaftpflicht und weitere definierte Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten.

Die Gewerbeämter sollen nun die Nachweise dieser neuen Pflichten überprüfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll die Kontrolle der Produktprospekte, die einem Kunden übergeben werden müssen, übernehmen. Allerdings wird hierbei nur geprüft, ob der Prospekt vollständig, verständlich und widerspruchsfrei ist, nicht aber die inhaltliche Richtigkeit.

Grundsätzlich sind die Gesetzesänderungen sehr begrüßenswert, da die Rechte der Verbraucher damit erweitert werden. Allerdings werden wichtige (und typische) Fälle des Anlagebetrugs, nämlich z.B. die Vermittlung von Schrottimmobilien, Bankgarantien oder die Geschäfte mit Gold oder Diamanten vom Schutz der Gesetze nicht erfasst. Auch sollte die Behördenaufsicht besser nur durch die dafür qualifizierte BaFin stattfinden und sich nicht auf BaFin und das Gewerbeamt aufteilen.

Fazit: Guter Ansatz, aber noch nicht weitgehend genug, um den Verbraucher umfassend zu schützen. Anleger sollten daher bei Geschäften mit angepriesener außerordentlich hoher Rendite – wie üblicherweise bei Schrottimmobilien – extrem vorsichtig vorgehen und gegebenenfalls bei örtlichen Verbraucherzentralen um Rat anfragen.

Sonja May, Redaktion



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