Die energetische Sanierung - Klimaschutz kann teuer werden

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INTERESSANTES, SCHROTTIMMOBILIEN

hauswand_efeu_1Ein Gesetzentwurf soll die Mietbausanierung zugunsten von Energieersparnis und Klimaschutz vorantreiben. Eingeschränkter Mieterschutz und Kostenbeteiligung sollen dem Vermieter die Entscheidung zur Sanierung leichter machen, falls er nicht bereits kraft Gesetz zum Umbau verpflichtet wird.

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich mit der "energetischen Sanierung" befasst, also Modernisierungen, die

- nachhaltig Wasser oder die Primär- oder Endenergie sparen,
- die Energie besser nutzen oder
- dem Klimaschutz dienen.

Vermieter sollen unterstützt werden, wenn sie angesichts knapper Energiereserven und des Klimawandels" die Energiebilanz ihrer Mietwohnungen verbessern. Im wesentlichen sieht der Entwurf vor, dass der Mieterschutz eingeschränkt wird, wenn ein Vermieter eine energetischen
Sanierung vornimmt. Ist der Vermieter kraft Gesetzes zur Sanierung verpflichtet, hat der Mieter bis zum Zeitraum von drei Monaten die Durchführung der Umbauten ohne Mietminderung zu dulden. Jedoch darf der Vermieter (maximal) 11 % der jährlich angefallenen Sanierungskosten auf die Miete umlegen.

Lässt der Vermieter rechtlich nicht verpflichtende energetische Baumaßnahmen durchführen und verzichtet dabei auf eine Mieterhöhung, so hat der Mieter den Umbau ebenfalls zu dulden. Da der Vermieter die Baumaßnahmen laut Gesetzentwurf drei Monate vor Beginn schriftlich
ankündigen muss, bleibt dem Mieter aber noch ausreichend Zeit für Einsprüche, auch später kann er geltend machen, ein Härtefall zu sein.

Es scheint, als ob sich die Bundesregierung durchaus um einen Ausgleich zwischen Klimaschutz und Energieeffizienz einerseits und Berücksichtigung der Rechte des Mieters und Vermieters andererseits bemüht hat. Der Mieterbund sieht dennoch eine massive Kostenlast auf die Mieter zukommen, sogar dann, wenn effektiv der Energieverbrauch und damit die Nebenkosten nicht sinken, der Vermieter aber eine Baumaßnahme durchsetzt, die dem Klimaschutz dient.

Aber auch nicht jeder Vermieter wird den Gesetzentwurf begrüßen - bislang existieren (noch) keine rechtlichen Vorgaben, die den Vermieter zu einer energetischen Modernisierung verpflichten. Kritiker sind der Meinung, dass dies so bleiben und die Duldungspflicht des Mieters auch bei der freiwilligen Sanierung gegeben sein sollte, um dem Vermieter einen ausreichenden Anreiz für solche Maßnahmen zu bieten.

Sollte die "Zwangssanierung" jedoch eingeführt werden ist es fraglich, wie beispielsweise der Käufer einer (unrentabel) vermieteten und sanierungsbedürftigen Eigentumswohnung, z.B. einer sogenannten ´Schrottimmobilie´ darlegen kann, dass er neben seinen vorhandenen Zahlungsverpflichtungen nicht in der Lage ist, zusätzlich Umbaukosten zu übernehmen, und mit welchen Sanktionen er bei Nichterfüllung rechnen muss.


Sonja May, Redaktion


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