Wann ist der Beitritt zu einer Interessengemeinschaft sinnvoll?
Dienstag, den 06. Januar 2009 um 00:00 Uhr
BANKENWELT
Interessengemeinschaften stellen einen Zusammenschluss von Menschen dar, die in gleicher oder ähnlicher Weise mit Problemen aus einem Immobilienerwerb betroffen sind. In der Regel handelt es sich um dieselben Wohnanlagen oder um ein und dieselbe Vermittlergesellschaft. Oder es handelt sich um Wohneigentum, das von ein und derselben Bank finanziert worden ist.
Interessengemeinschaften stellen einen Zusammenschluss von Menschen dar, die in gleicher oder ähnlicher Weise mit Problemen aus einem Immobilienerwerb betroffen sind.
In der Regel handelt es sich um dieselben Wohnanlagen oder um ein und dieselbe Vermittlergesellschaft. Oder es handelt sich um Wohneigentum, das von ein und derselben Bank finanziert worden ist.
Einigkeit macht stark
Interessengemeinschaften können verschiedene Zielsetzungen haben. Es kann darum gehen, bei baulichen Mängeln Ansprüche gegenüber dem Bauträger durchzusetzen. Natürlich können auch gegenüber der den Bauträger finanzierenden Bank Ansprüche entstanden sein.Eine Interessengemeinschaften kann durch Informationsbündelung einen weitaus besseren Standpunkt für das Gespräch mit dem finanzierenden Institut finden, auch wenn einzelne Kunden unterschiedliche Finanzierungen gewählt haben.
Aktivitäten von Interessengemeinschaften können eine erwägenswerte Alternative oder Ergänzung zum klassischen Rechtsweg darstellen. Vor allem, wenn sich diese durch Eigendynamik und ständig wiederkehrenden Informationsaustausch auszeichnet. Bei nicht vorhandener Gesprächsbereitschaft seitens des Verhandlungsgegners (Bauträger, Kreditinstitut) bieten Kontakte zur Öffentlichkeit, Printmedien, Fernsehen und Radio wichtige Unterstützung zur Erreichung der Ziele.
Bei allen Bemühungen muss allerdings darauf geachtet werden, dass nicht durch überzogen aggressives Vorgehen (Klagen, aggressive Medienberichterstattung) die Tür für einvernehmliche Gespräche zugeschlagen wird.
Die Kostenfrage
Hinsichtlich der Kosten, die mit der Bildung und Führung von Interessengemeinschaften einher gehen, sollte es eine günstige Beitrittsmöglichkeit für alle Mitglieder geben. Mitgliedsbeiträge müssen wohldosiert im Sinne der Gemeinschaft verwendet werden. Es wäre inakzeptabel, allein durch den Beitritt hohe Einstiegskosten zu verursachen, die die wirtschaftliche Not-Situation einzelner Mitglieder verschärfen. Die Kostenfrage muss zudem vor dem Hintergrund gesehen werden, dass Verhandlungsgegner sich grundsätzlich nicht auf pauschale Lösungen einlassen, sondern auf individuelle Lösungen setzen (Antrieb: die jeweilige Rechtsposition und die wirtschaftliche Situation der Betroffenen). Gerade deswegen ist es wichtig, mit dem anfallenden Honorar kalkulieren zu können.
Kritisch sind verschiedentlich einzelne Interessengemeinschaften zu hinterfragen die sich in der Öffentlichkeit damit stark brüsten, enorme Erfolge garantieren zu können (z.B. durch Rückabwicklung). Wie bereits erwähnt, wird vielen Betroffenen damit eine Erfolgsaussicht assoziiert, die später möglicherweise nicht erfüllt werden kann.
Ziel: Gesprächsgrundlagen herbeiführen
Sollten die Aktivitäten einer Interessengemeinschaft der gegnerischen Seite nicht die Möglichkeit des fairen Gesprächs ermöglichen, sind die Erfolgsaussichten unseres Erachtens fraglich. Ein Verhandlungsgegner hätte es schwer, den Betroffenen und deren Rechtsanwälten das Gespräch anzubieten, ohne der gegnerischen Seite eine Blöße zu geben.
Mitglieder, gewählter Vorstand und Berater der Interessengemeinschaft sollten sich zu regelmäßigen Informationsveranstaltungen zusammenfinden. Dabei sollten die bisherigen Maßnahmen, Erfolge und Misserfolge selbstkritisch diskutiert werden. Dazu gehört auch die zukünftige Strategie.
Im Bedarfsfall kann es sinnvoll sein, Recherchen anzustellen. Die Berater von Interessengemeinschaften sind auch dazu da, in Mitgliederversammlungen die Bilanz und die Erfolge ihres Mitwirkens zu präsentieren.
Fazit:
Wenn sich ein Verhandlungsgegner zu Beginn nicht zu einvernehmlichen Gesprächen bereit erklärt, kann die Bildung und das “Leben” einer Interessengemeinschaft sehr nützlich sein. Bei kostengünstiger Führung einer zielgerichteten Zweckgemeinschaft und durch dynamische Beiträge aller Beteiligten ist es möglich, auf die Gegenseite positiv einzuwirken.
Oft bewirkt erst die Bildung einer Interessengemeinschaft den „sanften Druck“, der die Gesprächsbereitschaft der anderen Seite erhöht.
Disclaimer:
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