Von wegen kostenlose Beratung! Provisionen beim Wertpapierkauf. Und was ist mit Schrottimmobilien?
Montag, den 24. Oktober 2011 um 00:00 Uhr
BANKENWELT
Wenigen Bankkunden ist bewusst, dass ihre Bank für die Vermittlung von Wertpapieren Provisionen erhält. Die EU-Kommission will die Provisionszahlung nun verbieten und durch mehr Kostentransparenz den Anlegerschutz stärken.
Anlegerinteressen?
Kunden, die bei ihrer Bank Wertpapiere erwerben, erwarten eine Beratung, die ihre Interessen und Anlageziele berücksichtigt. Dabei wird oft übersehen, dass die Beratung dem Kunden zwar nicht in Rechnung gestellt wird, doch die Bank für die Vermittlung der Wertpapiere Provisionen vom Anbieter erhält.
Finanzrichtlinie „MiFID“
Durch eine Überarbeitung der Finanzrichtlinie „MiFID“, die europaweit den Wertpapierhandel regelt, soll dies nun als Reaktion auf die Finanzkrise geändert werden. Die vorgeschlagene Neufassung verbietet unter anderem Provisionszahlungen an unabhängige Finanzvermittler und Banken. Eine mögliche Folge wäre, dass Kunden zukünftig die Beratung als besondere Leistung selber bezahlen und dadurch sicher sein können, dass der Berater nur ihre Interessen berücksichtigt.
Bis es allerdings soweit ist, müssen EU-Regierungen und Europaparlament der Änderung noch zustimmen.
Kommentar
Ein solcher Schritt ist unserer Meinung nach schon lange überfällig. Er greift aber viel zu kurz, da auch die vielen neuen Fälle mit Schrottimmobilien-Opfern der letzten Jahre für die Gesetzgeber Anlaß dazu sein sollten, auch bei Vermittlern von Finanzierungen und Wohnungen in diese Richtung Vorsichtsmaßnahmen vorzunehmen. Nicht selten haben in uns bekannten Fällen Vermittler hier Provisionen im fünfstelligen Bereich vom Verkäufer der Eigentumswohnungen erhalten, ohne daß die Käufer davon informiert wurden. Hätten die Käufer dieses vorher gewusst, hätten sehr viele den Wohnungskauf wohl nicht vorgenommen und viel Leid wäre erspart geblieben!
Sonja May, Redaktion
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